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Sitzverlegungen pro Quartal und Branche ab 2018

Unternehmen und weitere Rechtseinheiten können ihre Domiziladresse ändern. Sobald ein Wechsel über die Kantonsgrenzen erfolgt, wechselt die Zuständigkeit des kantonalen Handelsregisters. Verlegt ein im Zürcher Handelsregister eingetragenes Unternehmen sein Domizil in einen anderen Kanton, wird dies als Wegzug aus dem Kanton Zürich gezählt. Umgekehrt hat eine Domiziländerung in eine Zürcher Gemeinde einen Eintrag im Zürcher Handelsregister zur Folge, was als Zuzug in den Kanton Zürich ausgewiesen wird.