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sd_sod_beziehende_sozialhilfe.csv
Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe seit 1999.
Die Sozialhilfe ist eine subsidiäre, das heisst ergänzende Hilfe: sie kommt erst dann zum Zug, wenn alle anderen Mittel aufgebraucht, alle anderen Sozialversicherungen ausgeschöpft und die Mittellosigkeit lückenlos dokumentiert ist. Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder.
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