Distribution
Meliorationsgebiet
Der Datensatz enthält die Gebiete, die seit 1880 in eine Güterzusammenlegung/ Regulierung, Moderne Melioration einbezogen waren. Diese Gebiete erhielten für den Bau von Wegen, Entwässerungen (Drainagen) und Kunstbauten (Brücken, Mauern) Beiträge von Bund und Kanton. Auf den Parzellen in diesen Gebieten ist im Grundbuch eine regulierungsrechtliche Anmerkung eingetragen. Die Anmerkung beinhaltet: Rückerstattungspflicht, Zweckentfremdungsverbot, Zerstückelungsverbot, Bewirtschaftungspflicht, Unterhaltspflicht (gemäss Landwirtschaftsgesetz Bund und Kanton). Mit der Einführung der Bauzonen und des Baugesetzes ist diese Anmerkung in den Bauzonen nicht mehr nötig.