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Vorrangiges Grundwassergebiet Richtplan V 1.1

In vorrangigen Grundwassergebieten von kantonaler Bedeutung, welche im Richtplan festgesetzt sind, haben Interessen der Grundwasserbewirtschaftung Vorrang. Daher sind auf diesen Flächen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Die Ausdehnung der vorrangigen Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung wird anhand hydrogeologischer Kriterien bestimmt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.

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