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Wildtierkorridore Richtplan

Wildtierkorridore von nationaler und kantonaler Bedeutung, Richtplankapitel L 2.6. Die Behörden beachten die Durchgängigkeit der Wildtierkorridore und überregionalen Ausbreitungsachsen bei Planungen und bei der Realisierung von Vorhaben. Die Wildtierkorridore werden im Richtplan festgesetzt (Richtplanaussage).

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