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Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen

Der Schutz des Gewässerraums ist im Gewässerschutzgesetz verankert. Der definitive Gewässerraum wird vom Kanton bis 31.12.2018 ausgeschieden. Bis dahin gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung vom 4. Mai 2011. Für die Berechnung wurden die ökomorphologischen Abschnittsdaten verwendet.

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