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Betreibungskreise

Jede Einwohnergemeinde bildet einen Betreibungskreis (§ 1 Abs. 1 EG SchKG). Zwei oder mehr Einwohnergemeinden können sich mit Genehmigung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen (§ 1 Abs. 2 EG SchKG). Eine Gemeinde gehört immer ganz zu genau einem Betreibungskreis. Die Geometrie des Geobasisdatensatzes basiert auf dem Geobasisdatensatz 62-CH «Hoheitsgrenzen (amtliche Vermessung)».

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