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Corona-Hilfen im Kulturbereich im Kanton Zürich

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, können Kulturschaffende, nicht-gewinnorientierte sowie gewinnorientierte Kulturunternehmen finanzielle Unterstützung anfordern. Bei den Ausfallentschädigungen handelt es sich um nicht-rückzahlbare Beiträge für im Rahmen der COVID-19-Pandemie abgesagte Veranstaltungen oder Projekte und Betriebsschliessungen. Die Daten werden von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur, ab dem 04.03.2021 in unregelmässiger Frequenz aktualisiert, sofern weitere Ausfallentschädigungsgesuche bewilligt werden können. Nachgefragte wie beschlossene Beträge sind gerundet auf 100 CHF; antragstellende natürliche oder juristische Personen sind anonymisiert.

Nutzungsbedingungen

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Distributionen

Zusätzliche Informationen

Aktualisiert

 

Datenbereitsteller

Fachstelle Open Government Data des Kantons Zürich 

Erstellt

 

Identifikatoren

719@fachstelle-ogd-kanton-zuerich 

Kontaktmöglichkeiten

Fachstelle Open Government Data des Kantons Zürich <fachstellekultur@ji.zh.ch> 

Sprachen

de 

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Katalog

KatalogFach- und Koordinationsstelle Open Government Data Kanton Zürich

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