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Beiträge an den Zuger Finanzausgleich pro Kopf

Beiträge an den Zuger Finanzausgleich (in CHF), 2009 bis 2026.

Die Beträge pro Kopf basieren auf den Bevölkerungszahlen des Vorvorjahres (jeweils per 31.12): Für die Beträge pro Kopf 2026 wurden die Bevölkerungszahlen vom 31.12.2024 verwendet.

Der Kanton beteiligte sich in den Jahren 2015–2017 mit jährlich 4,5 Millionen Franken am Finanzausgleich und entlastete damit die Gebergemeinden proportional zu ihren Beiträgen.

(QUELLE: Kanton Zug, Finanzdirektion; Bundesamt für Statistik, STATPOP)

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