Datensatz

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert

Planungszonen Kanton Schaffhausen

Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.

Nutzungsbedingungen

message.terms_of_use.ods_http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0.title

message.terms_of_use.ods_http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0.title
  • message.terms_of_use.ods_http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0.condition_1
  • message.terms_of_use.ods_http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0.condition_2
  • message.terms_of_use.ods_http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0.condition_3

Distributionen

Zusätzliche Informationen

Aktualisiert

 

Datenbereitsteller

Stadt Winterthur 

Erstellt

 

Schlagwörter

Katalog

KatalogAmt für Geoinformation Kanton Schaffhausen

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert

Dieser Datensatz-Eintrag wurde

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert