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Die Gebührenordnung zum Sondergebrauchsregelemt der Stadt Zürich (GOSGR) regelt die Berechnung der Gebühr für die bauliche Inanspruchnahme öffentlichen städtischen Grundes zu privaten Zwecken. Dazu ist u.a. der Landwert am Ort der Benützung zu berücksichtigen.
Zweck: Der Datensatz dient der Festlegung, in welchem Gebiet die Nutzung stattfindet und welcher Tarif zur Anwendung kommt.
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