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Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen

Lärmbelastungskataster (LBK) und Strassenlärmemissionskataster (SLEK). Der Kanton (kantonale Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 (LSV) verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen ist ein wichtiges Informations- und Planungsinstrument für die Behörden in der Raumplanung und in der Beurteilung des Umweltzustand Lärmbelastung. Der Lärmbelastungskataster gibt den zuständigen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) einen detaillierten Überblick über die vorhandene Lärmsituation. Der Lärmbelastungskataster dient so als Übersicht über die Lärmbelastung entlang von Haupt- und übrigen Strassen. Ausserdem wird der Lärmbelastungskataster zur Auskunftserteilung an den Bürger/in, zur Beurteilung von Baugesuchen durch die Behörden, zur Beurteilung von Neueinzonungen und Erschliessungen in unbebauten Gebieten durch die Behörden und als Planungsinstrument für die Sanierungspflicht verwendet. Folglich können mit diesem Instrument Massnahmen geplant, Prioritäten gesetzt und finanzielle Mittel dafür abgeschätzt werden.

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Stadt Winterthur 

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