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Entwässerungsgebiete

Der Datensatz enthält die Flächen (Gebiete), die seit ca. 1890 durch eine Güterzusammenlegung/ Regulierung, Moderne Melioration oder Einzelmelioration entwässert (drainiert) wurden. Diese Gebiete erhielten für den Bau der Entwässerungen (Drainagen) Beiträge von Bund und Kanton. Auf den Parzellen in diesen Gebieten ist im Grundbuch eine regulierungsrechtliche Anmerkung eingetragen. Die Anmerkung beinhaltet: Rückerstattungspflicht, Zweckentfremdungsverbot, Zerstückelungsverbot, Bewirtschaftungspflicht, Unterhaltspflicht (gemäss Landwirtschaftsgesetz Bund und Kanton). Mit der Einführung der Bauzonen und des Baugesetzes ist diese Anmerkung in den Bauzonen nicht mehr nötig. Die jeweiligen Einwohnergemeinden (in Einzelfällen auch Unterhaltsgenossenschaften) sind Eigentümerinnen dieser gemeinschaftlichen Entwässerungen. Sie sind auch für das Nachführen der Leitungspläne verantwortlich. Bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau sind jedoch noch die Ausführungspläne (nicht nachgeführt) mit dem Stand zur Bauzeit als Tif-Dateien vorhanden.

Nutzungsbedingungen

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Datenbereitsteller

Stadt Winterthur 

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Schlagwörter

Katalog

KatalogAGIS Service Center Kanton Aargau

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