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Messdaten zu Ammoniak-Messungen im Robenhuserriet im Zeitraum 2021 - 2022
Der vorliegende Datensatz ist das Ergebnis eines Messprojektes von OSTLUFT - der Luftqualitätsüberwachung der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein, durchgeführt durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich. Im Rahmen des Messprojektes wurden in den Jahren 2021 und 2022 an einem Standort zeitlich hochaufgelöste Messdaten zu Ammoniak Konzentrationen im Naturschutzgebiet Robenhuserriet am Pfäffikersee bei Wetzikon (Kanton Zürich) erhoben. Parallel zu den Ammoniak-Messungen mittels miniDOAS sowie meteorologischen Messgrössen im 10-Minutenmittel wurde die Ammoniakbelastung an sieben Standorten im Naturschutzgebiet mit Passivsammlern erfasst. Mit diesen Daten lassen sich typische räumliche und zeitliche Belastungsmuster durch Ammoniak im Naturschutzgebiet beschreiben, um die massgeblichen Eintragspfade von Ammoniak-gebundenem reaktivem Stickstoff in das empfindliche Ökosystem aufzuzeigen. Weitere Informationen sind der abgelegten Datensatz-Beschreibung und dem verlinkten Fachbericht von OSTLUFT zu entnehmen.
Fauna OGD
Dieser Geodatensatz enthält die Nachweise von Tierarten folgender Gruppen: Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Tagfalter, Heuschrecken, Libellen, Leuchtkäfer und vereinzelt Nachweise von weiteren Wirbellosen. **Zweck**: Die Daten dienen als Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in die Landschaft, Bauprojekten, Zirkulationen, Stellungnahmen zu UVP, Schutzverordnungen, Verträge zum kommunalen Beitragswesen, Artenschutzprojekte und Landschaftspflege.
Öffentliche Planauflagen von Strassenbauprojekten gemäss § 13 StrG und § 16 und § 17 StrG
Aktuelle Planauflagen von Strassenbauprojekten nach Strassengesetz gemäss § 13 StrG und § 16 und § 17 StrG. Hinweis: Beinhaltet nicht die Planauflagen gemäss der restlichen Paragraphen. Diese sind auf der Webseite des TAZ zu finden bzw. können beim TAZ angefragt werden. **Zweck**: Planauflage
Liegenschafteninventar OGD
Das Liegenschafteninventar OGD umfasst alle Grundstücke und Gebäude, die im Eigentum der Stadt Zürich sind mit Ausnahme der Strassen und Plätze (öffentlicher Grund). Zusätzlich sind wichtige Rechte (Wegrechte etc.) enthalten. Mit Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 wurden die Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften neu geregelt (Teilrevision Gemeindeordnung, Inkraftsetzung 1. Juli 2021). Parallel dazu hat der Gemeinderat in Art. 14bis Finanzhaushaltverordnung (AS 611.101) neue Informations- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Zuordnung von städtischen Liegenschaften festgelegt. Diese umfassen u.a. die laufende Aktualisierung eines öffentlich einsehbaren geodatenbasierten Liegenschafteninventars einschliesslich Angaben zur Vermögenszuweisung. **Zweck**: Das Inventar dient der Stadt Zürich, Liegenschaften, beim Verwalten, Kaufen und Verkaufen von Grundstücken und Gebäuden. Das Inventar dient den Dienststellen der Stadt Zürich als Grundlage für die verwaltungsinternen Aufgaben sowie der Öffentlichkeit als Information über das städtische Eigentum. Der Datensatz enthält keine Finanzwerte.
Strassenlärmkataster der Stadt Zürich
GIS-gestützter Strassenlärmkataster der Stadt Zürich **Zweck**: Dieser Datensatz beinhaltet die Strassenlärmbelastung gemäss dem GIS-gestützten Strassenlärmbelastungskataster der Stadt Zürich (SR 814.41 Lärmschutz-Verordnung (LSV) Art. 37; GeoIV, Anhang 1, Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen, ID 144; KGeoIV, Anhang 1, Lärmbelastungskataster für Staatsstrassen nur Städte Zürich und Winterthur, ID 144V). Die ausgewiesene Strassenlärmbelastung am Immissionsort ist die Summe der Lärmbelastungen aller Strassen. In den Immissionen enthalten sind die Lärmimmissionen des öffentlichen Bus- und Tramverkehrs auf lärmrechtlich definiertem Mischtrassee. Lärm von Trams auf Eigentrassen sind im vorliegenden Datensatz nicht enthalten. Dargestellt ist der Strassenlärm-Beurteilungspegel (Lr) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr). Der Datensatz beinhaltet auch die Information, ob die massgebenden Belastungsgrenzwerte bei Wohnnutzung, namentlich Immissionsgrenzwerte (IGW) und Alarmwerte (AW), überschritten sind. Die Belastungsgrenzwerte sind strenger in der Nacht als am Tag und unterscheiden sich in Abhängigkeit der in der Nutzungsplanung zugewiesenen Lärm-Empfindlichkeitsstufe (ES). Die Lärmimmissionen werden gemäss dem Strassenlärmemissionsmodell sonROAD18 in Verbindung mit dem Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 ermittelt und berücksichtigen die einschlägigen Vorgaben und Empfehlungen. Es sind Reflexionen bis und mit ersten Grades berücksichtigt. Es werden vier aufeinander aufbauende Zustände gezeigt: Zustand 2024 IST-Situation gemäss Strassenlärmkataster Szenario 2035 Die vom Stadtrat beschlossenen Geschwindigkeitsreduktionen (weitgehend Tempo 30) sind vollständig umgesetzt. Der politisch vorgegebene Geschwindigkeitsplan ist rechnerisch umgesetzt, d.h. die für den spezifischen Strassenabschnitt vorgesehene Geschwindigkeit ist berücksichtigt. Bei den wenigen Strassen mit einem Prüfauftrag mit Rückfallebene wurde jeweils die Rückfallebene modelliert. Dort wo der Geschwindigkeitsplan keine Temporeduktion vorsieht, bleibt die heutige Signalisation bestehen. Szenario 2045 Bei diesem Szenario ist zusätzlich zu Tempo 30 der vom Stadtrat beschlossene ergänzende Einbau lärmarmer Beläge vollständig umgesetzt. Überall, wo im Szenario 2035 Immissionsgrenzwertüberschreitungen verbleiben, wird der Einbau eines hochwertigen semidichten lärmarmen Belags vom Typ SDA 4 mit einem Kb-Endwert bei Tempo 50 von -3 dB angenommen. Szenario 2050 Bei diesem Szenario wird zusätzlich zu Tempo 30 und lärmärmen Belägen davon ausgegangen, dass der gesamte private und öffentliche Leicht- und Schwerverkehr auf Elektromobilität umgestellt ist. Vereinfachend wird ein genereller Abschlag bei den Lärmimmissionen von 2 dB berücksichtigt. Die Szenarien widerspiegeln den Wissensstand vom 31.12.2025. Bei der realen Umsetzung der entsprechenden Stadtratsbeschlüsse zu den Geschwindigkeitsreduktionen und zu den lärmarmen Belägen werden die verschiedenen Massnahmen pro Strassenabschnitt im Einzelfall geprüft. Erweisen sich Massnahmen bei der konkreten Einzelfallprüfung als nicht verhältnismässig, wird darauf verzichtet; erweisen sich zusätzliche Massnahmen als verhältnismässig, werden diese zusätzlich umgesetzt. Die Immissionen können mit fortschreitender Zeit und im Einzelfall von den Szenarien abweichen. Weitere Informationen finden sich <a href="https://www.stadt-zuerich.ch/de/gesundheit/gesundheitsschutz/laerm.html">hier</a>.
Gastwirtschaftsbetriebe
Aktuelle Gastwirtschaftsbetriebe der Stadt Zürich, welche von der Fachgruppe «Bewilligung Gastro» der Stadtpolizei Zürich bewilligt wurden. **Zweck**: Administration der Gastro-Bewilligungen.
Monatliche Menge Abfall, Restoff und Energie (Wärme- und Stromabgabe)
Dieser Datensatz beinhaltet die monatlichen Mengen der in der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz thermisch verwerterten Abfällen [to], den daraus resultierten abtransportierten Restprodukte [to] sowie die daraus abgesetzten Wärme [MWh] und Strom [MWh].
Stadtreinigung: Kennzahlen
Kennzahlen der Stadtreinigung. Auf Strassen und Gehwegen sowie in den Parkanlagen Zürichs fällt Wischgut an. Dazu gehören Laub, Kies und der auf öffentlichem Grund eingesammelte Abfall. Das Wischgut wird stofflich recycelt oder im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz thermisch verwertet.
ERZ-Logistik: Betriebsdaten seit Januar 2023
In der Regel monatlich aktualisierte Mengen von Kehricht, Recyclingstoffen, Sonderabfall sowie die Anzahl Unterfluranlagen und Kehricht-Sammelfahrzeugen in der Stadt Zürich. Die Angaben zur Menge der gesammelten Texitilien werden quartalsweise angegeben.
Überschwemmungsmeldungen
Der Datensatz umfasst Übrschwemmungsmeldungen in der Stadt Zürich, die bei Schutz & Rettung Zürich sowie Entsorgung & Recycling Zürich eingehen. Mögliche Ursachen sind Verstopfungen, Starkregen, Oberflächenabfluss, Baustellen, Armaturen, Probleme in der Liegenschaftsentwässerung, Grundwasser oder Ausuferungen. Sehr oft ist die Ursache unbekannt.