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Gefahrenkarte Schutzwald Kanton Schaffhausen
Ein Schutzwald gemäss Bundeskriterien ist ein Wald, der ein vom Bund anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann.Bei der Abgrenzung des Schutzwaldes werden das Schadenpotenzial (lnfrastrukturanlagen und Gebäude) und die bestehende Naturgefahr (Lawinen, Sturz, Hangmuren und Rutschungen) berücksichtigt. Die Karte «Schutzwald vor Naturgefahren» umfasst 704 Hektaren Wald. Das entspricht 5.6 % der Waldfläche des Kantons Schaffhausen. Die Ausscheidung von Schutzwäldern vor Naturgefahren ist behördenverbindlich. Sie findet Eingang im kantonalen Richtplan und in den Waldfunktionsplänen der Gemeinden.
Waldstandortkarte Kanton Schaffhausen
Standortskundliche Kartierung: Abhängig von Klima und Bodeneigenschaften wachsen im Wald charakteristische Pflanzenarten, die in ihrer spezifischen Zusammensetzung Pflanzen- bzw. Waldgesellschaften bilden. Sie entspricht der Baumarten-Mischung, welche sich längerfristig ohne menschlichen Einfluss einstellt. Daraus lässt sich ableiten, welche Baumarten an welchen Standorten besonders wuchsstark und vital sind.
Energie Stromversorgungssicherheit Netzgebiete Kanton Schaffhausen
Zuteilung der Stromnetzgebiete im Kanton Schaffhausen gemäss Stromversorgungsgesetz (SR 734.7; abgekürzt StromVG).
Gewässerschutzkarte Anreicherungsanlage
Anlage zur Anreicherung von Grundwasser, im Kanton Schaffhausen existiert lediglich eine. In diesem Fall keine Anlage im eigentlichen Sinne, sondern eine natürliche Wiese in Muldenlage, die der Versickerung von Wasser aus dem Wutachkanal dient, um die Grundwassermenge künstlich zu erhöhen und dadurch die lokale Trinkwasserversorgung sicher zu stellen.
Materialentnahmestellen Kanton Schaffhausen
Materialentnahmestellen (Rohstoffabbau) und Verfüllungen im Kanton Schaffhausen.
Wahlkreise kantonal Kanton Schaffhausen
Administrative Einteilung der kantonalen Wahlkreise im Kanton Schaffhausen.
Denkmalpflege Denkmalschutzobjekte
Denkmalschutzobjekte sind wertvolle Baudenkmäler, die im Inventar der Schutzobjekte nach Art. NHG 6 Abs. 1 (Denkmalschutzinventar) geführt werden und eigentümerverbindlich geschützt sind.
Naturereigniskataster Kanton Schaffhausen
Naturereigniskataster (StorMe) Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, einen Naturereigniskataster zu führen. Mit «StorMe» stellt der Bund den Kantonen dazu ein umfassendes Werkzeug zur Verfügung. StorMe ist die schweizweit zentrale Datenbank für die Erfassung und Verwaltung von Naturereignissen für die Prozesse Hochwasser, Oberflächenabfluss, Rutschung, Sturz und Lawine. In «StorMe» werden einzelne Naturereignisse oder grössere Ereignisse erfasst, die Schäden verursacht haben oder ein beträchtliches Gefahrenpotenzial aufweisen. Dabei werden Ort und Zeitpunkt so genau als möglich erfasst und falls vorhanden mit Angaben zum Wetter, Prozess und Ablauf ergänzt. Das Aufzeichnen der Prozessräume mit GIS-Werkzeugen, der Ursachen und die Auswirkungen abgelaufener Ereignisse hilft bei der Ausscheidung potenzieller Gefahrenbereiche sowie der Abschätzung der Wiederkehrperiode von gefährlichen Prozessen. Die Inhalte aus dem Ereigniskataster sind daher eine wichtige Grundlage bei der Gefahrenbeurteilung.
Gewässerraum Kanton Schaffhausen
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV). Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.
Neophyten (invasive Pflanzen) Kanton Schaffhausen
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführt wurden und sich hier unkontrolliert verbreiten. Auch im Kanton Schaffhausen breitet sich eine Vielzahl von Neophyten aus, die z.T. erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen. Im Kanton Schaffhausen stehen momentan folgende Neophyten im Vordergrund: Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufskraut, Kanadisch eund Späte Goldrute, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Sommerflieder. Dargestellt werden zudem die Standorte, an welchen bereits eine Art bekämpft wurde.