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Rebflächen Siegfriedkarte 1880 (Begrenzung)
Aus der Siegfriedkarte 1:25'000 des Jahres 1880 digitalisierte Rebengebiete, die anhand der Signatur identifiziert wurden.
Bachkataster: Sauberwasserleitungen
Sauberwasserleitungen im Bachkataster sind Rohrleitungen, die in das Gewässernetz münden. Es handelt sich häufig um die grössten Drainage- oder Meteorwasser-Leitungen im Einzugsgebiet.
Vorrangiges Grundwassergebiet Richtplan V 1.1
In vorrangigen Grundwassergebieten von kantonaler Bedeutung, welche im Richtplan festgesetzt sind, haben Interessen der Grundwasserbewirtschaftung Vorrang. Daher sind auf diesen Flächen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Die Ausdehnung der vorrangigen Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung wird anhand hydrogeologischer Kriterien bestimmt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.
Grundwasser-Stockwerk 3
Der Datensatz beinhaltet das Grundwasser-Stockwerk unter dem oberflächennahen Grundwasservorkommen und unter dem zweiten Stockwerk.
Ereigniskataster Hochwasser 2007 (Überschwemmte Flächen)
Überschwemmungsflächen Hochwasser 2007
Entwässerungsgebiete
Der Datensatz enthält die Flächen (Gebiete), die seit ca. 1890 durch eine Güterzusammenlegung/ Regulierung, Moderne Melioration oder Einzelmelioration entwässert (drainiert) wurden. Diese Gebiete erhielten für den Bau der Entwässerungen (Drainagen) Beiträge von Bund und Kanton. Auf den Parzellen in diesen Gebieten ist im Grundbuch eine regulierungsrechtliche Anmerkung eingetragen. Die Anmerkung beinhaltet: Rückerstattungspflicht, Zweckentfremdungsverbot, Zerstückelungsverbot, Bewirtschaftungspflicht, Unterhaltspflicht (gemäss Landwirtschaftsgesetz Bund und Kanton). Mit der Einführung der Bauzonen und des Baugesetzes ist diese Anmerkung in den Bauzonen nicht mehr nötig. Die jeweiligen Einwohnergemeinden (in Einzelfällen auch Unterhaltsgenossenschaften) sind Eigentümerinnen dieser gemeinschaftlichen Entwässerungen. Sie sind auch für das Nachführen der Leitungspläne verantwortlich. Bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau sind jedoch noch die Ausführungspläne (nicht nachgeführt) mit dem Stand zur Bauzeit als Tif-Dateien vorhanden.
Meliorationsgebiet
Der Datensatz enthält die Gebiete, die seit 1880 in eine Güterzusammenlegung/ Regulierung, Moderne Melioration einbezogen waren. Diese Gebiete erhielten für den Bau von Wegen, Entwässerungen (Drainagen) und Kunstbauten (Brücken, Mauern) Beiträge von Bund und Kanton. Auf den Parzellen in diesen Gebieten ist im Grundbuch eine regulierungsrechtliche Anmerkung eingetragen. Die Anmerkung beinhaltet: Rückerstattungspflicht, Zweckentfremdungsverbot, Zerstückelungsverbot, Bewirtschaftungspflicht, Unterhaltspflicht (gemäss Landwirtschaftsgesetz Bund und Kanton). Mit der Einführung der Bauzonen und des Baugesetzes ist diese Anmerkung in den Bauzonen nicht mehr nötig.
Bodenkarte 1:5000, Rottenschwil Aristau 1973
Bodenkarte Rottenschwil Aristau ab Papierkarte 1973
Bodenkarte 1:5000, Möriken - Wildegg 1992
Bodenkarte Möriken - Wildegg ab Papierkarte 1992. Im Juni 1991 erteilte die Nitratkommission den Auftrag im erweiterten Einzugsgebiet der Quell- und Grundwasserfassungen eine Bodenkartierung der Landwirtschaftsflächen durchzuführen. Die Kartierung und die damit verbundenen Bodenuntersuchungen sind die Grundlagen, um eine Verminderung des Stickstoffeintrages aus den landwirtschaftlich genutzten Böden ins Grundwasser zu erreichen. Im weiteren soll der Boden auf das Risiko hin, von Sicker- und Abschwemmverlusten von Pflanzennährstoffen beurteilt werden (Risikokarte). Die Feldarbeiten für die Bodenkartierung wurden im Herbst 1991 durchgeführt und die Ergebnisse auf der Boden- und Belastbarkeitskarte im Massstab 1:5'000 dargestellt .
Verkehrskreisel
Verkehrskreisel auf dem Kantonsstrassennetz